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Waldbrandverordnung

Aufgrund der aktuell erhöhten Waldbrandgefahr hat die Bezirkshauptmannschft Kirchdorf eine Verordnung zum Schutz vor Waldbränden erlassen, welche mit Ablauf des heutigen Tages in Kraft tritt.

§1
In allen Waldgebieten des politischen Bezirkes Kirchdorf ist jegliches Feueranzünden sowieRauchen, insbesondere die Verwendung von Feuerwerkskörpern im Wald und in dessenGefährdungsbereich verboten.
Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

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